TAZ
16. Februar 2013


Bewaffnete Drohnen für die Bundeswehr ?

Otfried Nassauer


Bewaffnete Drohnen können Militär und Politik dazu verleiten, Recht und Völkerrecht zu missachten. Sie können genutzt werden, um extralegale Tötungen vorzunehmen und vor allem: Die Hemmschwelle gegen ihren Einsatz ist deutlich geringer als die gegen den Einsatz von Soldaten. Demokratien sind kein automatischer Schutz gegen ihren rechtswidrigen Einsatz. Die Gefahr geht dabei eher von der Politik aus. Diese verspricht, Drohnen nur rechtmäßig einzusetzen, hat in den letzten Jahren wiederholt bewiesen, dass sie das Versprechen rechtmäßigen Handelns nicht hält. Vorhersehbar ist, dass die Versuchung mit bewaffneten Drohnen eine Schutzverantwortung für Menschen in Krisengebieten wahrzunehmen wachsen wird. 

Die Alternative? Der Bundesrepublik stünde es gut zu Gesicht, eine völkerrechtliche Ächtung bewaffneter Drohnen anzuregen. Die Zustimmung der meisten Länder wäre sicher solange es noch keine Rüstungswettlauf in diesem Bereich gibt. Die Ächtung von Streumunition oder Landminen zeigt, dass eine solche Ächtung erreicht werden kann.


ist freier Journalist und leitet das Berliner Informationszentrum für Transatlantische Sicherheit - BITS