Pressemitteilung
6. November 2001

Bundesregierung stellt militärische Kräfte auf Bitte der USA bereit

Am 6. November 2001 hat Bundeskanzler Gerhard Schröder die Bereitstellung militärischer Kräfte für den Kampf gegen den internationalen Terrorismus angekündigt. Die Bereitstellung erfolgte auf die konkreten Anforderungen der Vereinigten Staaten. Bereitgestellt werden:

  1. ABC-Abwehrkräfte, Spürpanzer "Fuchs": ca. 800 Soldaten;
  2. Einheit zur Evakuierung von Verwundeten und Verletzten: 250 Soldaten;
  3. Spezialkräfte: 100 Soldaten;
  4. Lufttransportkräfte: 500 Soldaten;
  5. Seestreitkräfte zum Schutz von Schiffen mit gefährlichen Ladungen: 1800 Soldaten.

Insgesamt stehen damit in Deutschland maximal 3900 Soldaten bereit. Der Bundeskanzler betonte, dass keine Beteiligung an Lufteinsätzen (mit Ausnahme der Transportkräfte) und Bodentruppen seitens der USA angefordert worden sei.

Der Bundeskanzler verwies noch einmal auf die uneingeschränkte Solidarität, die die Bundesregierung nach den Anschlägen vom 11. September den USA zugesichert hatte. Grundlage dieser uneingeschränkten Solidarität sei die Resolution 1368 der Vereinten Nationen. Danach bedrohen die terroristischen Angriffe den Frieden, wodurch die USA nach Artikel 51 der UN-Charta das Recht auf Selbstverteidigung haben. Bereits in der Nacht vom 11. zum 12. September habe die NATO den Bündnisfall festgestellt. Der Bundestag hatte am 19. September ebenfalls seine uneingeschränkte Solidarität mit den Vereinigten Staaten verkündet und der Bundesregierung Unterstützung - auch bei notwendigem militärischen Beistand - zugesichert.

Bei den Anforderungen handele es sich um eine Bitte um Bereitstellung der militärischen Kräfte, betonte der Kanzler. Morgen werde das Bundeskabinett darüber beraten und entscheiden. Anschließend müsse der Bundestag einen Beschluss zu der Bereitstellung fassen. Die Bundesregierung werde das Parlament bitten, seinen Entschluss für den Zeitraum von einem Jahr zu fassen. Wenn die militärische Hilfe länger als ein Jahr benötigt werden sollte, werde die Bundesregierung das Parlament bitten, sich erneut damit zu befassen.

Faktisch handele es sich zwar um einen Beschluss zur Bereitstellung militärischer Kräfte. Damit sei aber der Rahmen eines Einsatzes festgelegt. Wenn es um den konkreten Einsatz geht, stehe noch einmal eine nationale Entscheidung an, sagte der Kanzler. Das letzte Entscheidungsrecht über den Einsatz liege bei der Bundesregierung - selbstverständlich strikt im Rahmen des Beschlusses des Bundestages. Über einen möglichen Einsatz dieser Kräfte sei aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu spekulieren, sagte Schröder. Er werde die Fraktionsvorsitzenden der Parteien, die den Beschluss mittragen, regelmäßig informieren.

Der Bundeskanzler machte darauf aufmerksam, dass die Bundesregierung überzeugt sei, dass der Bundestag den Kampf gegen den Terrorismus mit seinem Beschluss unterstützen werde. Zumal die Bundesregierung immer klar gestellt habe, dass die militärischen Aktionen nur ein Teil des Kampfes gegen den Terrorismus seien. Zeitgleich müssten die Bemühungen für eine politische Lösung in Afghanistan weitergehen, humanitäre Hilfe geleistet werden, wirtschaftliche Maßnahmen wie das Austrocknen der Finanzströme greifen, die Nachrichtendienste zusammenarbeiten und die geistige Auseinandersetzung mit den islamistischen Extremisten geführt werden.

Abschließend sagte Gerhard Schröder, die Sicherheitslage in Deutschland habe sich mit der Bereitstellung der militärischen Kräfte nicht verändert.

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