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23. Januar 2011


Exportförderung aus dem Steuersäckel – das Beispiel Eurofighter

von Otfried Nassauer


Selbst in Zeiten knapper Kassen zeigt sich das Verteidigungsministerium großzügig gegenüber der Rüstungsindustrie. Für die „Exportkampagne“ des Luft- Raumfahrtkonzern EADS-CASSIDIAN in Indien stellte die Luftwaffe wiederholt Kampfflugzeuge vom Typ Eurofighter ab. Indien will 126 neue Jets beschaffen, ein Milliardengeschäft. Der Eurofighter liegt dort gut im Rennen und Deutschland kommt bei dieser Ausschreibung die Führungsrolle für das Eurofighter-Angebot zu. Das BMVg hat im Februar 2008 eigens eine dreiköpfige „Arbeitsgruppe Eurofighter Export“ eingerichtet, die die Unterstützungswünsche der Industrie koordinieren und umsetzen soll.

Details zur Unterstützung für EADS erfuhr auf Nachfrage in der vergangenen Woche der verteidigungspolitische Sprecher der Linken, Paul Schäfer. Die Luftwaffe habe zwischen Februar und April 2010 mehrfach Eurofighter für die Erprobung in Indien und Europa abgestellt. Zunächst seien im Februar und März Kampfflugzeuge über Souda Bay in Griechenland und Al Dhafra in den Vereinigten Arabischen Emiraten nach Indien verlegt worden, um für 12 Tage erprobt zu werden. Später sei die „Flug- und Bodentests“ in Deutschland und Großbritannien fortgesetzt worden.

Insgesamt seien etwas mehr als 140 Flugstunden mit den Jets angefallen. Jede Flugstunde kostet 73.992 €. Zusätzlich seien ein Großraumtransporter vom Typ AN-124 (aus dem SALIS-Programm) und zwei Airbusse A 310 MRTT der Bundeswehr genutzt worden, um Material und 80 Mann Personal nach Indien zu verlegen und die Jets in der Luft zu betanken. In Europa habe man zudem Begleitflugzeuge und Flugzeuge zur Zieldarstellung eingesetzt. Die Gesamtkosten dürften jene 13,5 Millionen Euro, die das BMVg 2009 dafür kalkuliert hatte, deutlich überschritten haben.

Die Industrie werde den Staat für die Nutzung entschädigen. Das geschehe auf Basis eines Dienstleistungsvertrages zwischen der EADS-CASSIDIAN und dem Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung. Kostendeckend wird die Erstattung kaum sein. Als die Luftwaffe 2009 drei Eurofighter zur indischen Luftfahrtmesse Aero-India entsandte, fielen schon einmal Kosten in zweistelliger Millionenhöhe an. Berechnet wurden der Industrie aber nur knapp 180.000 Euro. Sie flossen dem Bundeshaushalt Ende 2009 zu – nachdem Abgeordnete wiederholt nachgehakt und die fragwürdige Exportförderung aus dem Verteidigungshaushalt scharf kritisiert hatten. Ganz so deutlich wird der Unterschied zwischen den Kostender Bundeswehr und den Erstattungen der Industrie diesmal wohl nicht ausfallen. Denn eigentlich ist die Rechtslage klar.

Im Verteidigungshaushalt gibt es keinen Titel für die Förderung von Exportgeschäften der deutschen Rüstungsindustrie. Ein Vermerk der Rüstungsabteilung für Staatssekretär Rüdiger Wolf aus dem Mai 2009 fasst zusammen: Die Bundeshaushaltsordnung sieht in §63 Absatz 3 vor, dass sämtliche Kosten für unmittelbare Unterstützungsleistungen des Bundes von der Industrie erstattet werden müssen. Mittelbare Kosten, also Ausgaben, die „kampagnenbezogen“ nicht genau ermittelt oder der Industrie nicht dezidiert und projektspezifisch in Rechnung gestellt werden können, sollen Eingang in einen „Allgemeinkostenzuschlag“ finden.

Das lässt eigentlich wenig Spielraum für verdeckte Subventionen. So musste die Industrie noch 2006 für die Teilnahme von zwei Eurofightern an der Rygge Air Show in Norwegen die Betriebskosten in Höhe von 800.000 Euro erstatten, weil dieser Besuch im Kontext einer später gescheiterten Exportkampagne stand. Doch wie so oft: Keine Regel ohne Ausnahmen. Die Aero India 2009 zeigte, dass eine klare Rechtslage auch flexibel interpretiert werden kann. Das Gros der anfallenden Flugstunden wurde kurzerhand vom Verteidigungsministerium als „Teilnahme an Luftfahrtausstellungen auf Einladung durch die Gastgebernation“ und dem Pilotentraining für Langstreckenflüge deklariert. Damit handelte es sich um mittelbare Kosten, auf deren vollständige Erstattung durch die Industrie man leichter verzichten und die Kosten dem Steuerzahler aufbürden konnte Gleiches galt für Personal, Logistikkosten und Luftbetankung. Nur die Flugvorführungen durch Werkspiloten mussten also von der Industrie erstattet werden. Ein Klacks von 180.000 Euro im Vergleich zu den Gesamtkosten in zweistelliger Millionenhöhe.

Die Begründung der Rüstungsabteilung für ihre kreative und industriefreundliche Rechnungsstellung ist interessant und ein politisches Statement: Die „Forderung nach Erstattung des vollen Wertes einer Unerstützungsleistung bei Anwendung der Vollkostenrechnung“ könne den deutschen „Anbieter im Vergleich zu Wettbewerbern schlechter stellen“. Es empfehle sich, „die bestehenden Handlungsspielräume der Bundeshaushaltsordnung“ im Sinne „einer gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge, z.B. durch den wirtschaftlichen Erhalt entsprechender Kernfähigkeiten“ der Industrie „auszuloten“. Im Klartext: Rüstungsexportvorhaben sollten aus Steuergeldern subventioniert werden, wenn es der Wettbewerbfähigkeit der Industrie oder industriepolitischen Zielen dient.

Diese Logik kann man auch auf die unmittelbaren Unterstützungsleistungen anwenden. Beispiel Erprobung. Hier wäre eine volle Erstattung der Kosten durch die Industrie eigentlich Pflicht. Dank ungewöhnlicher bürokratischer Kreativität gibt es jedoch einen Ausweg. Die Industrie kann - statt wie vertraglich vereinbart, für die Unterstützungsleistungen die Rechnung voll zu zahlen - beantragen, dass der Bund ganz oder teilweise auf eine Kostenerstattung verzichtet. „Unter Anerkennung eine dringenden Bundesinteresses“ wie es in dem Papier aus der Rüstungsabteilung heißt. Eine Einladung zur Beantragung staatlicher Subventionen, für die es keinen Haushaltstitel gibt. Eine solche Offerte nahm die Industrie natürlich gerne an. Für die Erprobung des Eurofighters in der Schweiz, die mehr als zehn Millionen Euro kostete, lag 2009 ein solcher Antrag bereits vor, für die Erprobung in Indien wurde er von der Rüstungsabteilung erwartet. Der Antrag für die Schweizer Erprobung wurde nach derzeitiger Kenntnis 2010 zumindest teilweise abschlägig beschieden. Zum Stand des Indien-Antrages liegen bislang keine veröffentlichte Information vor. Bei unmittelbaren Unterstützungsleistungen wie einer Erprobung will das BMVg also offensichtlich nicht ganz so großzügig mit dem Geld des Steuerzahlers umgehen wie bei mittelbaren Unterstützungsleistungen.

Für das laufende Jahr ist offiziell Sparsamkeit angesagt. „Derzeit“ sei „keine Beteiligung der Luftwaffe an der Aero India 2011 geplant“, teilte das BMVg dem Abgeordneten Schäfer mit. Das jedoch ist nicht die volle Wahrheit. Noch Anfang Januar plante das Ministerium, einen hochrangigen Vertreter für den Eurofighter 2011 zu entsenden – Verteidigungsminister Karl Theodor zu Guttenberg persönlich. Der plane eine politische Reise nach Südasien. Teil des ins Auge gefassten Programms: Ein Besuch der Aero India 2011. Diese findet vom 9.-13. Februar statt.


 

ist freier Journalist und leitet das Berliner Informationszentrum für Transatlantische Sicherheit - BITS